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Parkplatz

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Gesetz über digitale Dienste („DSA").

Soweit die BMW AG („BMW“, „wir“, „uns“, „unser(e)“) auf dieser Website Vermittlungsdienste im Sinne von Art. 3 lit. g) DSA anbietet, gelten für diese die folgenden Informationen:

  1. Kontaktstelle für Kommunikation im Zusammenhang mit dem DSA (Art. 11 und 12 DSA)

Unsere zentrale Kontaktstelle für die Behörden der Mitgliedstaaten, die Kommission und das in Art. 61 DSA genannte Gremium (Art. 11 Abs. 1 DSA) sowie für Nutzer unserer Dienste (Art. 12 Abs. 1 DSA) ist

E-Mail: dsa.de@bmwgroup.com

Darüber hinaus erreichen Sie uns auch telefonisch unter +49-89-1250-16000.

Sie können mit uns in deutscher Sprache sowie zusätzlich in englischer Sprache kommunizieren.

  1. Transparenzberichte (Art. 15 DSA)

Nach Art. 15 Abs. 1 DSA sind wir verpflichtet, einmal jährlich Transparenzberichte über von uns durchgeführte Moderationen von Inhalten zu veröffentlichen. Ein solcher Bericht wird zu gegebener Zeit an dieser Stelle veröffentlich werden.

  1. Melde- und Abhilfeverfahren (Art. 16 DSA)

Gemäß Art. 16 DSA haben Personen und Einrichtungen die Möglichkeit, Informationen zu aus ihrer Sicht rechtswidrigen Inhalten in unseren Hostingdiensten auf dieser Website - einschließlich Online-Plattformen („Gebrauchtwagensuche“) - zu melden. Dies können Sie per E-Mail an dsa.de@bmwgroup.com tun.

Wenn Sie eine solche Meldung abgeben möchten, geben Sie in Ihrer Meldung bitte folgende Punkte an:

a) eine hinreichend begründete Erläuterung, warum Sie die fraglichen Informationen als rechtswidrige Inhalte ansehen;

b) eine eindeutige Angabe des genauen elektronischen Speicherorts dieser Informationen, etwa die präzise URL-Adresse bzw. die präzisen URL-Adressen, oder, soweit erforderlich, weitere, hinsichtlich der Art der Inhalte und der konkreten Art des Dienstes zweckdienliche Angaben zur Ermittlung der rechtswidrigen Inhalte;

c) Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse (außer, wenn es sich um Informationen handelt, bei denen Sie davon ausgehen, dass sie eine Straftat betreffen im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch, sexueller Ausbeutung, Kinderpornografie, der Kontaktaufnahme zu Kindern für sexuelle Zwecke oder Anstiftung, Beihilfe oder Versuch zu solchen Straftaten). In diesen oder anderen Fällen, in denen Sie eine Meldung ohne Identifizierungsmöglichkeit abgeben möchten, können Sie sich telefonisch unter +49-89-1250-16000 an uns wenden.

d) eine Erklärung darüber, dass Sie in gutem Glauben davon überzeugt sind, dass Ihre in der Meldung enthaltenen Angaben und Anführungen richtig und vollständig sind.

Wir werden alle Meldungen zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv bearbeiten; wir werden der meldenden Person oder Einrichtung unsere Entscheidung unverzüglich mitteilen und auf etwa mögliche Rechtsbehelfe hinweisen.

Soweit sich die nachfolgenden Informationen auf unser internes Beschwerdemanagementsystem (Art. 20 DSA), auf außergerichtliche Streitbeilegungsmöglichkeiten (Art. 21 DSA), auf Maßnahmen und Schutz vor missbräuchlicher Verwendung (Art. 23 DSA) sowie das Einholen von Selbstbescheinigungen (Art. 30 Abs. 1 lit. e) DSA  beziehen, betreffen diese ausschließlich Nutzer von Diensten von BMW, bei denen es sich um „Online-Plattformen“ im Sinne des DSA handelt. Dies ist auf dieser Website die „Gebrauchtwagensuche“.

  1. Informationen zu Beschränkungen in Bezug auf Nutzerinhalte (Art. 14 Abs. 1 Satz 3 DSA), zu unserem internen Beschwerdemanagementsystem (Art. 20 DSA) sowie zu außergerichtlichen Streitbeilegungsmöglichkeiten (Art. 21 DSA)

Wir können bestimmte einschränkende Entscheidungen in Bezug auf die Inhalte oder Konten von Nutzern unserer Vermittlungsdienste (einschließlich meldenden Personen und Einrichtungen) im Sinne des DSA treffen, wenn wir der Ansicht sind, dass Nutzer das Gesetz oder unsere Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für den jeweiligen Vermittlungsdienst (nachfolgend: „Bedingungen“) verletzt haben. Wir können etwa entscheiden, (i) die Sichtbarkeit von Nutzerinhalten einzuschränken oder zu sperren, (ii) die Erbringung unserer Dienste gegenüber Nutzern vollständig oder teilweise auszusetzen oder zu beenden, (iii) das Nutzerkonto auszusetzen oder zu schließen, (iv) Monetarisierungsmöglichkeiten für Nutzerinhalte einzuschränken oder (v) Unternehmern die Nutzung ihrer Online-Marktplätze zu verweigern, sofern wir diese Unternehmer nicht wie vom DSA vorgeschrieben identifizieren (nachverfolgen) können. Wir können auch entscheiden, auf eine von Nutzern eingereichte Meldung wegen eines potenziell illegalen oder gegen unsere Bedingungen verstoßenden Inhalts nicht tätig zu werden.

-       Internes Beschwerdemanagementsystem:

Sofern Nutzer mit einer solchen Entscheidung nicht einverstanden sein sollten, können Nutzer über unser internes Beschwerdemanagementsystem kostenlos Beschwerde gegen diese Entscheidung von BMW einlegen. Beschwerden können innerhalb von 6 Monaten nach Zugang der angegriffenen Entscheidung per E-Mail an dsa.de@bmwgroup.com eingelegt werden. Sofern wir für die Bearbeitung der Beschwerde weitere Informationen benötigen, können Beschwerdeführer von unseren Mitarbeitern kontaktiert werden. Beschwerden werden zeitnah, diskriminierungsfrei, sorgfältig und frei von Willkür unter der Aufsicht von qualifiziertem Personal bearbeitet. Sobald wir eine Entscheidung getroffen haben, wird diese dem Beschwerdeführer unverzüglich mitgeteilt.

-       Außergerichtliche Streitbeilegung vor zugelassenen außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen:

Zur Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit im Rahmen unseres internen Beschwerdemanagementsystems herbeigeführten Entscheidungen besteht u.a. die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung vor einer sogenannten zugelassenen außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle im Sinne von Art. 21 DSA. Zugelassene Außergerichtliche Streitbeilegungsstellen sind von den EU-Mitgliedstaaten ausdrücklich zugelassene unparteiische und unabhängige Einrichtungen, die aufgrund ihrer Kapazitäten und ihres Fachwissens in der Lage sind, die ihnen übermittelten Streitigkeiten zu prüfen. BMW wird im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen mit der außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle zusammenarbeiten. BMW ist jedoch nicht an die Entscheidungen der außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle gebunden.

Weitere Einzelheiten zu einer etwaigen außergerichtlichen Streitbeilegung werden den Nutzern gegebenenfalls zusammen mit etwaigen beschwerdefähigen Entscheidungen mitgeteilt.

Die vorstehenden Informationen beschränken nicht die Rechte von Nutzern, Ihre Ansprüche gegen BMW gerichtlich geltend zu machen.

  1. Maßnahmen und Schutz vor missbräuchlicher Verwendung (Art. 23 DSA)

Wir setzen die Erbringung unserer Dienste für Nutzer, die häufig offensichtlich rechtswidrige Inhalte bereitstellen, für einen angemessenen Zeitraum nach vorheriger Warnung aus. Ferner setzen wir die Bearbeitung von Meldungen und Beschwerden, die über die Melde- und Abhilfeverfahren bzw. interne Beschwerdemanagementsysteme von Personen oder Stellen oder von Beschwerdeführern eingehen, die häufig offensichtlich unbegründete Meldungen oder Beschwerden einreichen, für einen angemessenen Zeitraum nach vorheriger Warnung aus.  Bei der Entscheidung über die Aussetzung bewerten wir von Fall zu Fall zeitnah, sorgfältig und in objektiver Weise, ob der Nutzer, die Person, die Einrichtung oder der Beschwerdeführer an einer missbräuchlichen Verwendung beteiligt ist, wobei wir alle einschlägigen Tatsachen und Umstände berücksichtigen, die aus den uns vorliegenden Informationen ersichtlich sind. Zu solchen Umständen, welche wir für die Beurteilung, ob eine missbräuchliche Verwendung vorliegt und welche Dauer einer etwaigen Aussetzung angemessen ist, berücksichtigen, gehören zumindest:

a) die absolute Anzahl der offensichtlich rechtswidrigen Inhalte, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums bereitgestellt wurden;

b) deren relativer Anteil an der Gesamtzahl der in einem bestimmten Zeitraum bereitgestellten Einzelinformationen oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums gemachten Meldungen;

c) die Schwere der Fälle der missbräuchlichen Verwendung, einschließlich der Art der rechtswidrigen Inhalte, und deren Folgen;

d) die von dem Nutzer, der Person, der Einrichtung oder dem Beschwerdeführer verfolgten Absichten, sofern diese Absichten ermittelt werden können.

  1. Einholen von Selbstbescheinigungen

BMW bemüht sich nach besten Kräften darum, bis zum 16.2.2025 von allen Verkäufern, die auf den auf dieser Website zugänglichen Online Plattformen Produkte und/oder Dienstleistungen anbieten, deren Selbstbescheinigung gemäß Art. 30 Abs. 1 lit. e) DSA einzuholen, in der diese sich verpflichten, nur Produkte und Dienstleistungen anzubieten, die den geltenden Vorschriften des Unionsrechts entsprechen. Von allen seit dem 17. Februar 2024 auf diesen Online Plattformen zugelassenen Verkäufern liegt uns diese Selbstbescheinigung vor.